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   BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71   

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https://dejure.org/1971,2716
BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71 (https://dejure.org/1971,2716)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1971 - 4 StR 347/71 (https://dejure.org/1971,2716)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1971 - 4 StR 347/71 (https://dejure.org/1971,2716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen - Strafschärfung wegen Rückfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 2318
  • MDR 1972, 63
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung

    Auszugehen ist davon, daß § 48 StGB - wie bereits § 17 StGB aF und die früheren Rückfallvorschriften - die Strafschärfung erst an den zweiten Rückfall knüpft; von zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden vorsätzlichen Straftaten muß also die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen sein (BGH NJW 1971, 2318 = GA 1972, 78; BGHSt 24, 94, 96; 25, 107, 108; BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 - und vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74).

    Die Anwendung des verschärften Strafrahmens für Rückfalltäter findet ihre Rechtfertigung in dem Vorwurf zweimaliger Mißachtung der von einer Verurteilung ausgehenden Warnfunktion (BGH NJW 1971, 2318; BGHSt 25, 107, 108; Dreher NJW 1972, 188).

    Eine Gesamtstrafenbildung, durch die das Merkmal der zweifachen Vorverurteilung in Frage gestellt werden könnte (vgl. BGH NJW 1971, 2318), kam im vorliegenden Fall nicht in Betracht.

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 561/72

    Berücksichtigung einer rechtskräftig abgeurteilten Vorstraftat in einer erst nach

    Lediglich in diesem Bereich ist auch einer schon gebildeten Gesamtstrafe die erst nachträglich festzusetzende Gesamtstrafe gleichzuachten (so BGH NJW 1971, 2318 Nr. 16).

    Denn im gegebenen Fall ist, wie der 4. Strafsenat im Beschluß NJW 1971, 2318 Nr. 16 fordert, die zweite Vorstraftat nach Verurteilung wegen der ersten Tat begangen worden.

  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 337/81

    Verurteilung wegen Betruges - Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzung für

    Es bedarf hier nicht der Entscheidung der im Schrifttum umstrittenen Frage, ob die der zweiten Vorverurteilung zugrunde liegende Tat nach - und somit unter dem Eindruck - der ersten Vorverurteilung begangen sein muß (so die herrschende Lehre und für die entsprechende Formulierung in § 48 Abs. 1 StGB die ständige Rechtsprechung, z.B. BGHSt 26, 387, 389 mit Nachweisen) oder ob es genügt, daß alle einschlägigen früheren Taten vor der ersten Vorverurteilung begangen sind (so Nöldecke ZRP 1970, 33 f; Dreher NJW 1972, 188 [BGH 16.09.1971 - 4 StR 347/71]; Horn in SK zu § 66 Rdn. 8, 9 und zu § 48 Rdn. 21).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73

    Fälschung von Gesundheitszeugnissen und Gebrauchmachen durch Vorlage von

    Wie die Revision mit Recht geltend macht, kommt Rückfall nur in K Betracht, wenn die zweite herangezogene Tat nach der ersten Verurteilung begangen worden ist (BGH NJW 1971, 2318).
  • BGH, 23.01.1973 - 1 StR 589/72

    Rückfallverjährung bei Vorliegen einer Vorverurteilung bei welcher mehrere Taten

    Die Zeitpunkte der Vorverurteilungen bleiben insofern von Bedeutung, als sie wegen der an sie geknüpften Warnfunktion vor der Begehung der der späteren Vorverurteilung zugrunde liegenden Tat bzw. der der neu abzuurteilenden Tat liegen müssen (vgl. BGH NJW 1971, 2318 Nr. 16).
  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 829/79

    Strafschärfende Berücksichtigung des Vorliegens der Rückfallvoraussetzungen

    Die Strafschärfung wegen Rückfalls (§ 48 StGB) konnte der Tatrichter nicht auf die Urteile vom 9. März 1977 und vom 22. April 1977 stützen, weil die am 22. April 1977 abgeurteilte Tat vor dem Urteil vom 9. März 1977 begangen worden war (vgl. BGH NJW 1971, 2318).
  • BGH, 02.02.1979 - 3 StR 4/79

    Berücksichtigung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Rückfalls bei der

    Es entspricht, wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zur Revision des Angeklagten zutreffend ausgeführt hat, gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß zwei getrennte Vorverurteilungen, die unter sich gesamtstrafenfähig sind, die Anwendung der Rückfallvorschrift auch dann nicht rechtfertigen, wenn eine Gesamtstrafe, aus welchen Gründen immer, tatsächlich nicht gebildet worden ist (BGH NJW 1971, 2318; BGH GA 1976, 182 sowie Beschluß vom 19. Januar 1978 - 4 StR 671/77).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 21/78

    Voraussetzungen des strafschärfenden Rückfalls - Voraussetzungen für die Sachrüge

    Der Senat kann deshalb nicht prüfen, ob sie in formeller Hinsicht den Rückfall begründen (vgl. BGH NJW 1971, 2318 = LM StGB 1969 § 17 Nr. 4).
  • BGH, 19.01.1978 - 4 StR 671/77

    Zur Zulässigkeit der Verfahrensrüge - Anforderungen an förmliche

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt in Fällen dieser Art die gesamtstrafenfähige weitere Verurteilung keine zweite Verurteilung i.S.v. § 48 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (BGH NJW 1971, 2318; GA 1976, 182; NJW 1976, 2171).
  • BGH, 15.06.1976 - 3 StR 193/76

    Formelle Voraussetzungen des § 48 Strafgesetzbuch (StGB)

    Deshalb bleibt unklar, ob der Angeklagte die zweite Tat nach der ersten Verurteilung begangen hat (vgl. BGH NJW 1971, 2318) und ob zwischen den beiden Vortaten weniger als fünf Jahre verstrichen sind (vgl. § 48 Abs. 4 StGB).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 689/75

    Voraussetzungen für die Annahme eines Rückfalls

  • BGH, 29.08.1979 - 3 StR 266/79

    Voraussetzung einer Bestrafung wegen Rückfalls hinsichtlich zweier

  • BGH, 01.08.1979 - 3 StR 243/79

    Gesamtstraffähigkeit von Vorverurteilungen des Angeklagten

  • BGH, 25.07.1973 - 2 StR 20/73

    Strafbarkeit wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall - Rechtmäßigkeit

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